Direkt zum Seiteninhalt

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Elbvideo

Menü überspringen
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Elbvideo (nachfolgend "Produzent")  und dem Auftraggeber über die Erstellung von Video-, Film- und Medienproduktionen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
§2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung zustande. Grundlage ist das individuell erstellte Angebot mit Leistungsbeschreibung und Festpreisvereinbarung.
§3 Leistungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Änderungs- oder Zusatzwünsche nach Vertragsschluss können zu Mehrkosten führen und werden gesondert vereinbart.
§4 Preise und Kleinunternehmerregelung
Alle Preise sind Festpreise gemäß individueller Vereinbarung.
Der Produzent ist Kleinunternehmer gemäß §19 UStG — es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Als unverbindliche Orientierung kann eine veröffentlichte Preistabelle mit Beispielprojekten dienen.
§5 Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart:
Auftragspauschale in Höhe von 15 % des vereinbarten Festpreises.
Restzahlung nach Abnahme und vor Auslieferung des Endprodukts
Bei Zahlungsverzug kann die Auslieferung bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückgehalten werden. Für Werbe-, Image- und Produktfilme gilt § 11.
§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle zur Produktion erforderlichen Inhalte, Informationen, Genehmigungen und Rechte rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten des Produzenten.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für:  
·         Drehgenehmigungen
·         Persönlichkeitsrechte gefilmter Personen
·         Marken- und Eigentumsrechte sichtbarer Objekte
§7 Nutzungsrechte und Rohmaterial  
Der Auftraggeber erhält Nutzungsrechte ausschließlich am fertig ausgelieferten Endprodukt im vertraglich vereinbarten Umfang.
Rohmaterial, Projektdateien und unbearbeitete Aufnahmen verbleiben im Eigentum des Produzenten.
Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohmaterial besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Der Produzent darf Rohmaterial für andere Projekte verwenden, sofern keine Rückschlüsse auf den ursprünglichen Auftraggeber möglich sind      (z. B. kein Firmenname, keine eindeutig identifizierbaren Objekte, keine geschützten Inhalte).
 
§8 Mediennutzungseinschränkung (TV & Radio
Das erstellte Produkt darf weder vollständig noch auszugsweise im Fernsehen oder Radio verwendet oder ausgestrahlt werden, sofern keine gesonderte schriftliche Lizenzvereinbarung vorliegt.
§9 Musik- und Medienlizenzen
Im Projekt verwendete Musik, Sounds oder Stockmedien werden ausschließlich für den jeweiligen Auftraggeber und das konkrete Projekt lizenziert.
Eine Weitergabe, Wiederverwendung oder separate Nutzung durch Dritte ist nicht gestattet. Der Auftraggeber erhält keine übertragbaren Musikrechte.
§10 Entwurf, Layoutversion und Abnahme
Der Auftraggeber erhält eine Vorabversion (Layout-/Previewversion) zur Prüfung. Diese kann mit Wasserzeichen versehen sein.
Nach Präsentation erklärt der Auftraggeber die Freigabe oder nennt Änderungswünsche im vereinbarten Rahmen der Korrekturschleifen.
Mit Freigabe gilt das Projekt als abgenommen.
§11 Sonderregelung Abnahmeverpflichtung
Für Werbe-, Image- und Produktfilme besteht keine Abnahmeverpflichtung bei maximal einer Korrekturschleifen. Kommt trotz vereinbarter Korrekturschleifen keine für den Auftraggeber zufriedenstellende Version zustande oder lehnt der Auftraggeber die Abnahme endgültig ab, ist lediglich eine Auftragspauschale in Höhe von 15 % des vereinbarten Festpreises fällig. Werden weitere Korrekturschleifen gefordert, entfällt diese Sonderreglung. Weitere Änderungen werden nach Aufwand berechnet (siehe auch § 12).
Diese Sonderregelung gilt nicht für Eventdokumentationen (z.B Hochzeitsfilme, Firmenfeiern usw.).
§12 Korrekturen
Im Festpreis enthalten ist eine Korrekturschleife. Weitere Änderungen werden nach Aufwand berechnet.
§13 Referenznutzung
Der Produzent darf das fertige Projekt sowie Auszüge daraus zu Eigenwerbezwecken (Website, Portfolio, Showreel, Social Media) verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
§14 Termine und höhere Gewalt
Produktions- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zugesichert wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Krankheit, Technikdefekte oder behördliche Einschränkungen berechtigen nicht zu Schadensersatzforderungen.
§15 Haftung
Der Produzent haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Datenverlust wird nur gehaftet, wenn eine Sicherung grob fahrlässig unterlassen wurde. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt.
§16 Archivierung
Projektdateien und Rohdaten werden ohne besondere Vereinbarung nur für 90 Tage nach Projektabschluss gespeichert. Danach kann eine Löschung erfolgen.
§17 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hamburg.
Elbvideo® produziert Werbe-, Image- und Eventfilme für Privatpersonen und kleine Unternehmen – zu fairen Festpreisen und ohne Risiko. Von der ersten Idee über den Dreh bis zum Schnitt erhalten Sie alles aus einer Hand, locker im Ton und professionell in der Umsetzung.
© 2026 Elbvideo ® (Jürgen Lindloff) Alle Rechte vorbehalten.
Zurück zum Seiteninhalt
App-Icon
Elbvideo Installieren Sie diese Website auf Ihrem Startbildschirm für ein besseres Erlebnis
Tippen Sie auf Installationsschaltfläche auf iOS und dann auf „Zu Ihrem Bildschirm hinzufügen“